Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. November 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als Arbeitgeber und als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Ö. KG mit dem Sitz in Salzburg zu verantworten, daß von dieser, wie anläßlich einer Überprüfung am 12. Jänner 1995 durch das Arbeitsinspektorat festgestellt worden sei, a) für 52 Arbeitnehmer lediglich 29... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §86 Abs1;ASchG 1994 §108 Abs2;ASchG 1994 §27 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: § 86 Abs 1 AAV ist gemäß § 108 Abs 2 ASchG 1994 zur Gänze weiterhin (bis zur Erlassung einer diesbezüglichen Verordnung) anzuwenden. Eine "subsidiäre Geltung" gegenüber § 27 Abs 4 ASchG 1994 ist nicht gegeben. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt in Wien, X-Straße, ein Kaufhaus. Mit Bescheid des Magistratischen Bezirksamtes für den 6./7. Bezirk vom 25. Juni 1987 wurde ihr die Änderung der an dem genannten Standort bestehenden Betriebsanlage, in der sie das Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973 ausübt, durch Aufstellung von vier Rundständern und zwei Verkaufstischen im Eingangsbereich zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Auslagenfront (nach Maßgabe des vorliegenden Planes),... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §27 Abs1;ASchG 1972 §27 Abs2;ASchG 1972 §27 Abs3;ASchG 1972 §27 Abs4;GewO 1973 §74 Abs2 Z1;GewO 1973 §77 Abs1;GewO 1973 §81 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 74 Abs 2 Z 1, des § 77 Abs 1 und des § 81 Abs 1 GewO 1973 sowie des § 27 ASchG dienen dem Schutz des Lebens oder der Gesundheit von bestimmten Personen, wobei jedoch nicht im Einzelfa... mehr lesen...