Die Beschwerdeführerin betreibt in Wien, X-Straße, ein Kaufhaus. Mit Bescheid des Magistratischen Bezirksamtes für den 6./7. Bezirk vom 25. Juni 1987 wurde ihr die Änderung der an dem genannten Standort bestehenden Betriebsanlage, in der sie das Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973 ausübt, durch Aufstellung von vier Rundständern und zwei Verkaufstischen im Eingangsbereich zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Auslagenfront (nach Maßgabe des vorliegenden Planes),... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §27 Abs1;ASchG 1972 §27 Abs2;ASchG 1972 §27 Abs3;ASchG 1972 §27 Abs4;GewO 1973 §74 Abs2 Z1;GewO 1973 §77 Abs1;GewO 1973 §81 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 74 Abs 2 Z 1, des § 77 Abs 1 und des § 81 Abs 1 GewO 1973 sowie des § 27 ASchG dienen dem Schutz des Lebens oder der Gesundheit von bestimmten Personen, wobei jedoch nicht im Einzelfa... mehr lesen...