I.) Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 21. Jänner 2004 wurde der Mitbeteiligte K als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gemäß § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlicher der B GmbH mit Sitz in F, die persönlich haftende Gesellschafterin der B GmbH & Co KG mit Sitz in F sei, für schuldig erkannt, er habe zu verantworten, dass am Tatort Sitz der B GmbH & Co KG Vorschriften zum Schutze der Arbeitnehmer nicht eingehalten worden seien. Bei der Erhebung a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 3. Juni 1996 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der BH Schärding vom 19. September 1995, betreffend die Vorschreibung zusätzlicher Auflagen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, abgewiesen und der angefochtene Bescheid bestätigt. Hiezu wurde im wesentliche ausgeführt, die Erstbehörde habe der Beschwerdeführerin aufgrund eines Antrages gemäß § 10 Ab... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §2 Abs6;ASchG 1994 §40 Abs1;ASchG 1994 §43 Abs2 Z4;ASchG 1994 §43 Abs2 Z5;ASchG 1994 §94 Abs4;GewO 1994 §345 Abs8 Z8;
Rechtssatz: Der Umstand der Verwendung eines Arbeitsstoffes (hier: Benzalaceton) in nur geringer Menge - ebenso wie der Umstand der Verwendung in einer bestimmten Art und Weise - vermag nichts an den Eigenschaften dieses Stoffes, ... mehr lesen...