Rechtssatz: Auch wenn auf einer Baustelle auftrags des Bauherrn, wegen in der Natur nicht vorhandenen Stromanschlüssen, ein konzessioniertes Elektrounternehmen mit der Aufstellung eines Basisstromverteilers und dem Anschluß desselben an das Stromnetz, bevor mit den Baumaßnahmen begonnen wurde, beauftragt war, ist der Beschuldigte - hier als Bauunternehmer - auf Grund von § 6 Abs 1 und § 18 Abs 1 ASchG verpflichtet, vor dem Beginn der Arbeiten sich zu überzeugen, ob auch die elektrische Anl... mehr lesen...