Aus den Beschwerden und den angeschlossenen Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgendes: Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin wegen Unterlassung der fristgerechten Vorlage der vom Arbeitsinspektorat für den 7. Aufsichtsbezirk angeforderten Verzeichnisse über die ausgegebenen Fahrtenbücher von allen Lenkern und wegen der Nichtvorlage der Fahrtenbücher bzw. Fahrtenbuchdurchschläge von allen Lenkern für ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ArbIG 1974 §18 Abs1;ArbIG 1974 §5 Abs2;ASchG 1972 §17 Abs2;AZG §17 Abs1;AZG §17 Abs2; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen
Entscheidung verbunden 94/02/0472, 94/02/0512 bis 0514
Rechtssatz: Bei der Aufzählung des § 5 Abs 2 ArbIG sind nicht nur jene Unterlagen genannt, für die auf Grund anderer Bestimmungen kein... mehr lesen...