Norm: ABGB §1324ASVG §213aASchG §14
Rechtssatz: Daß der besondere Hinweis auf eine Gefahr, die dem Arbeiter ohnehin bekannt war, im Rahmen einer Unterweisung unterlassen wurde, hat nicht zur Folge, daß mit dem Eintritt eines Unfalles geradezu gerechnet werden mußte; dies wäre aber die Voraussetzung für die Qualifikation der Unterlassung als grobe Fahrlässigkeit. Entscheidungstexte 10 ObS 8... mehr lesen...
Norm: ASchG §14
Rechtssatz: Zur Frage der Tunlichkeit der zur Verfügungstellung einer versperrbaren Einrichtung für die von Arbeitnehmern mitgebrachten Gegenstände (hier: Flugzeug). Entscheidungstexte 4 Ob 117/82 Entscheidungstext OGH 12.10.1982 4 Ob 117/82 Veröff: Arb 10188 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...