Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. November 1994 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 27. Februar 1991 auf Befreiung von der Pflicht zur Einrichtung einer betriebsärztlichen Betreuung gemäß § 22 Abs. 1 zweiter Satz des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBl. Nr. 234/1972 idgF., abgewiesen. Die dagegen an den Verwaltungsgerichtshof gerichtete Beschwerde ist nicht zulässig: Gemäß Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG kann gegen den Bescheid einer Verw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §124 Abs7;ASchG 1972 §127 Abs1 Z1;ASchG 1972 §22 Abs2;ASchG 1994 §116 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "gegenstandslos" in § 116 Abs 5 erster Satz ASchG 1994 ist hier dem Begriff "Außerkrafttreten" gleichzuhalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995020024.X02 ... mehr lesen...