Norm: UWG §14 B3ZÄKG §34ZÄKG §35
Rechtssatz: Die Führung von Wettbewerbsprozessen ist in der beispielsweisen Aufzählung des § 35 Abs 2 und 3 ZÄKG nicht enthalten. Sie mag durchaus eine weitere Aufgabe der Österreichischen Zahnärztekammer von regionaler Bedeutung sein, es bedarf aber der Übertragung mittels Beschlusses des Bundesausschusses der Österreichischen Zahnärztekammer, damit die jeweilige Landeszahnärztekammer berechtigt ist, diese Aufg... mehr lesen...