Die klagende Partei - die Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (A. K. M.), registrierte Genossenschaft m. b. H. - beantragte, den Beklagten schuldig zu erkennen, a) die der klagenden Partei zur ausschließlichen Verwertung zustehenden Rechte nicht zu stören, insbesondere die öffentliche Aufführung geschützter Werke des Werkebestandes der klagenden Partei im Betrieb seines Gasthauses in W. durch Wiedergabe lebender oder mechanischer Musik durch ... mehr lesen...
Norm: UrhG §81UrhG §88VerwGesG §2
Rechtssatz: Durch § 31 des Gesamtvertrages AKM - Verband der Konzertlokalbesitzer und aller Veranstalter Österreichs haben die Inhaber gastgewerblicher Betriebe die Haftung für Eingriffe bei von sogenannten Veranstaltungskomitees ohne Rechtspersönlichkeit und dergleichen in ihrem Betrieb bewerkstelligten Veranstaltungen in gleicher Weise übernommen, wie sie ihnen § 88 UrhG für Bedienstete oder Beauftragte aufer... mehr lesen...