Mit Bescheid des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 20. April 1982, Spruchpunkt I, war dem mitbeteiligten Verein "Verwertungsgesellschaft Rundfunk" die Genehmigung erteilt worden "zur Geltendmachung von 1. Vergütungsansprüchen nach § 59a sowie 67 Abs. 2, 74 Abs. 7, 76 Abs. 6 und 76a Abs. 5 UrhG, jeweils in Verbindung mit seinem § 59a, 2. Vergütungsansprüchen nach §§ 42 Abs. 5 bis 7 sowie 69 Abs. 3, 74 Abs. 7 und 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 42 Abs. 5 bis 7 UrhG, jeweils sow... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/08 Urheberrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;UrhGNov 1980 Art2 Z3;VerwGesG 1936 §1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ein Bescheid, der unter Berufung auf § 58 Abs 2 AVG keine
Begründung: enthält, entspricht nicht dem Gesetz, wenn er über widerstreitende Anträge mehrerer Parteien erging (hier: konkurrierende Bewerbung mehrerer ASt um Genehmigungen nach dem VerwG... mehr lesen...