Begründung: Der Kläger begehrte von der Beklagten S 180.000,-- sA aus dem Titel des Schmerzengeldes und erhob weiters ein Feststellungsbegehren. Der Klagserzählung ist zu entnehmen, dass der Kläger Mieter einer im Haus der Beklagten gelegenen Wohnung (gewesen) sei, er durch einen Sturz vom Balkon dieser Wohnung schwerst verletzt worden sei, die Beklagte Renovierungsarbeiten an bzw in diesem Haus habe durchführen lassen, hiebei für keine ordnungsgemäße Bauaufsicht gesorgt habe und sc... mehr lesen...