Entscheidungsgründe: Der Beklagte war in der Zeit vom 1. 7. 1981 bis 31. 12. 1993 provisionsberechtigter Angestellter des Klägers. Das Dienstverhältnis endete durch Arbeitgeberkündigung. Der Beklagte hatte Gebietsschutz für mehrere österreichische Bundesländer. Er war provisionsberechtigt nicht nur für die von ihm unmittelbar abgeschlossenen Geschäfte, sondern auch für jene, die im Bereich des Gebietsschutzes zwischen Kunden und dem Arbeitgeber direkt zustande kamen. Mit Klage... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber des österreichischen Patents Nr. 356.832, betreffend eine Vorrichtung zum Beschichten von Abstandhalterrahmen für Isolierglas. Dieses Patent hatte ursprünglich 7 Ansprüche umfaßt; mit Wirksamkeit vom 27.Mai 1983 wurde auf Grund eines Teilverzichtes der Gegenstand des Anspruches 6 in den Anspruch 1 aufgenommen und der Anspruch 7 in Anspruch 6 umbenannt. Mit der Behauptung, daß die Beklagte in sein Patentrecht eingreife, stellt der Kläger ein Begeh... mehr lesen...
Begründung: Der Erstrichter erließ zur Sicherung des von der Klägerin geltend gemachten, auf das UWG gestützten Unterlassungsanspruches als Einzelrichter des Landesgerichtes für ZRS Graz eine einstweilige Verfügung, ohne dabei auszusprechen, daß er in Ausübung der besonderen Gerichtsbarkeit in Handelssachen tätig gewesen sei. Das Gericht zweiter Instanz, das dem von der Beklagten gegen die einstweilige Verfügung erhobenen Rekurs Folge gab und den Sicherungsauftrag abwies, entschie... mehr lesen...
Norm: JN §7 Abs2JN §8 Abs2JN §51ZPO §259 Abs3ZPO §417 Abs1 Z1ZPO §429 Abs2ZPO §446ZPO §479a
Rechtssatz: Entscheidet in erster Instanz nicht der Richter eines besonderen Gerichtes in Handelssachen (HG Wien; BGHS Wien), so kann er aussprechen, daß er in Ausübung der besonderen Gerichtsbarkeit in Handelsrechtssachen tätig geworden ist, nicht aber, daß er in Ausübung der allgemeinen Gerichtsbarkeit entschieden hätte. Dies gilt auch dann, wenn der E... mehr lesen...
Begründung: Das Arbeitsgericht Wien bewilligte mit Beschluß vom 15.5.1984 der beklagten Partei gegen die klagende Partei die Exekution zur Hereinbringung einer Forderung von S 68.227,-- sA. Diesem Beschluß lag ein zwischen den Parteien vor dem Arbeitsgericht Wien am 25.4.1984 abgeschlossener Vergleich zugrunde. Mit der beim Arbeitsgericht Wien eingebrachten Oppositionsklage begehrt die klagende Partei die Unzulässigerklärung der Exekution. Die beklagte Partei beantragte die Abweis... mehr lesen...
Norm: EO §50JN §7 Abs2JN §8PatG 1970 idF PatGNov 1977 §147 Abs2PatG 1970 idF PatGNov 1977 §162 Abs1 Satz2ZPO §477 Abs1 Z2 D2b
Rechtssatz: Wenn auch nach der PatGNov 1977 das Erstgericht im Verfahren zur Erlassung einer einstweilige Verfügung unter Beiziehtung eines fachmännischen Laienrichters zu entscheiden hat, gilt das nicht für die Besetzung des Rekursgerichtes: Der fachmännische Laienrichter ist nur für die Entscheidung über eine Berufung ... mehr lesen...
Die Kläger kauften je zur Hälfte den Gesellschaftsanteil des Salo B an der offenen Handelsgesellschaft S und Co. Mit der am 24. Oktober 1973 zu 2 Cg 122/74 (früher 2 Cg 576/73) des Kreisgerichtes Wr. Neustadt eingebrachten Klage begehrte Salo B und in weiterer Folge die Beklagte als dessen Universalsukzessorin von den Klägern Zahlung von 15 866.67 S an Verzugszinsen, weil die Kläger mit der Zahlung des Kaufpreises für die oben genannten Geschäftsanteile in Verzug geraten seien. Mit ... mehr lesen...
Norm: JN §7 Abs2ZPO §235 AZPO §477 Abs1 Z2 D2a
Rechtssatz: § 235 Abs 1 ZPO stellt auf die Zuständigkeit des Prozeßgerichtes ab, während die Frage, ob in Ausübung der allgemeinen oder der Kausalgerichtsbarkeit zu verhandeln ist, die Zuständigkeit des Senates betrifft. Entscheidungstexte 7 Ob 80/75 Entscheidungstext OGH 26.06.1975 7 Ob 80/75 ... mehr lesen...
Über eine gemäß § 36 EO beim Titelgericht eingebrachte Klage hatte das Erstgericht durch einen Einzelrichter als Handelsgericht, das Berufungsgericht unter Beiziehung eines fachmännischen Laienrichters verhandelt und entschieden. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Zunächst ist die Frage zu prüfen, ob das Verfahren des Berufungsgerichtes nicht an einer (auch von Amts wegen wahrzunehmende... mehr lesen...
Norm: EO §35 KEO §36 EEO §37 OEO §50JN §7 Abs2
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 50 EO, wonach die Bestimmungen über die Beiziehung eines fachmännischen Laienrichter auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Exekutionsverfahren nicht anzuwenden sind, gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten nach der Exekutionsordnung, insbesondere nach § 36 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 45/72 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: EO §402 BJN §7 Abs2ZPO §477 Z2
Rechtssatz: Im Verfahren über EV findet § 7 JN über die Beiziehung eines fachmännischen Laienrichters keine Anwendung. Der Verstoß begründet Nichtigkeit gem § 477 Z 2 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 301/58 Entscheidungstext OGH 09.07.1958 1 Ob 301/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...