Gründe: Dem 38-jährigen österreichischen Staatsbürger Stephan T***** liegt nach der Stellungnahme der Sicherheitsdirektion für Tirol vom 19. August 2002 zur Last, in der Nacht zum 11. August 2002 in seiner Wohnung in Lana/Südtirol eine hochexplosive Mischung hergestellt, dabei ungewollt eine Explosion ausgelöst und eine Gefahr für Leib und Leben seiner Lebensgefährtin und seiner beiden Kinder herbeigeführt zu haben. Er selbst wurde dabei schwer verletzt und noch am 11. August 2002 ... mehr lesen...
Norm: JN §66 Abs1 AJN §83 Abs1JN §104 Abs4 AEuGVÜ Art16LGVÜ Art16
Rechtssatz: Befindet sich die Liegenschaft in einem Drittstaat (hier: Ungarn) im Sinne des LGVÜ/EuGVÜ, dessen Urteile in Österreich nicht vollstreckt werden können, kann die Bestandzinsklage bei dem Gericht angebracht werden, das durch den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Beklagten bestimmt wird. Entscheidungstexte 3 O... mehr lesen...
Begründung: Mit der zunächst am 29. 11. 1996 beim Landesgericht Klagenfurt eingebrachten Klage gegen die dort erstbeklagte Partei W & G ***** in SLO-2000 Maribor sowie die dort zweitbeklagte Partei Walter W*****, Kaufmann 5020 Salzburg, begehrt die klagende Partei die Zahlung von insgesamt LIT 1.400.000,--, wobei sie das Klagebegehren hinsichtlich der ursprünglich zweitbeklagten Partei mit dem aus einer abgegebenen Haftungserklärung ableitbaren Schuldbeitritt begründete. Di... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist seit über 10 Jahren libanesischer Staatsbürger, er war als Rechtsanwalt in Beirut tätig und ist als in Zahle, Maallaka, Libanon, ansässig registriert. Aufgrund der gespannten politischen Lage im Libanon hielt sich der Beklagte immer schon über längere Zeiträume im Ausland auf, u.a. in Frankreich. Bei einem solchen Auslandsaufenthalt in Frankreich lernte der Beklagte 1976 seine nunmehrige Gattin, die österreichische Staatsbürgerin Margarete K***, kennen... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 IJN §66 Abs1
Rechtssatz: Der Wohnsitz kann auch durch schlüssige Handlungen begründet werden. Entscheidungstexte 7 Ob 20/76 Entscheidungstext OGH 18.03.1976 7 Ob 20/76 7 Ob 16/83 Entscheidungstext OGH 10.03.1983 7 Ob 16/83 Veröff: RZ 1984/17 S 45 1 Ob 682/90... mehr lesen...
Norm: JN §66 Abs1JN §68 Abs1
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen für die
Begründung: des allgemeinen Gerichtsstandes für eigenberechtigte Angehörige des Bundesheeres oder Gendarmerie im Sinne des § 68 JN vor, so besteht der Gerichtsstand des Wohnsitzes nach § 66 Abs 1 JN nicht Entscheidungstexte 7 Ob 324/64 Entscheidungstext OGH 23.12.1964 7 Ob 324/64 Veröff: EvBl 1965/205 S ... mehr lesen...
Norm: JN §66 Abs1
Rechtssatz: Wenn der Ehemann von dem Ort an welchem er seinen Wohnsitz begründet hat wegzieht, dort aber bei aufrechter Ehe seine Gattin und das Kind zurückläßt, zu diesen regelmäßig in nicht allzu langen Zwischenräumen für jeweils einige Tage zurückkehrt und von dort die ihn betreffende Post an den Ort seines jeweiligen Aufenthaltes nachgesendet erhält, so wird der einmal begründete Wohnsitz durch den Wegzug nicht aufgelassen... mehr lesen...
Norm: JN §66 Abs1StPO §25
Rechtssatz: Wohnsitzaufgabe durch dauerndes Verlassen der Ehegemeinschaft und Ehewohnung. Kein Wohnsitz durch Werkstätte ohne Wohnmöglichkeit. Polizeiliche Meldung für Wohnsitzaufgabe oder Wohnsitzbegründung ohne Bedeutung. Entscheidungstexte 6 Ob 378/61 Entscheidungstext OGH 11.10.1961 6 Ob 378/61 14 Nds 73/02 ... mehr lesen...