Entscheidungsgründe: I. Antrag 1. Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag begehren die Antragsteller, "1. §15 Abs1 Gerichtsgebührengesetz BGBl Nr 501/1984 idF. BGBl I Nr 24/2007 […]; 2. in eventu in §15 Abs1 Gerichtsgebührengesetz BGBl Nr 501/1984 idF. BGBl I Nr 24/2007 die Wortfolge 'das Dreifache des Einheitswerts' […]; 3. in eventu §60 Abs2 Jurisdiktionsnorm RGBI. Nr 111/1895 idF. BGBI. I Nr 52/2009 […]; 4. In eventu in §60 Abs2 Jurisd... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 Z1 litdGGG 1984 §15 Abs1JN §60 Abs2GrEStG 1987 §4
Leitsatz: Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des GerichtsgebührenG über den Streitwert einer Liegenschaft mangels Präjudizialität im gerichtlichen Anlassverfahren betr die Frage der sachlichen Zuständigkeit des Gerichtes; Abweisun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag, bisheriger Verfahrensgang und Vorverfahren 1. Aus Anlass eines außerordentlichen Revisionsrekurses stellt der Oberste Gerichtshof gemäß Art89 Abs2 iVm Art140 Abs1 Z1 lita B-VG den Antrag, die Wortfolge "und §60 Abs2" (gemeint offensichtlich "und 60 Abs2") in §59 Abs3 des Bundesgesetzes über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen (Außerstreitgesetz – AußStrG), BGBl I 111/2003, in eventu diese Wortfolge sowie §60 Abs2 ... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litaB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art7 Abs1 / GesetzAußStrG §59 Abs3JN §60 Abs2
Leitsatz: Aufhebung des Verweises auf eine Bewertungsregel der JN für Liegenschaften betr. die Maßgeblichkeit des dreifachen Einheitswertes für die Zulässigkeit eines Revisionsrekurses wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz
Rechtssatz: Aufhebung der Wortfol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Oberlandesgericht Innsbruck ist zu 2 R 40/01a ein Verfahren über einen Rekurs anhängig, dem folgender Sachverhalt zugrundeliegt: Die Beklagten des Zivilrechtsstreites sind gemeinsam Eigentümer einer Liegenschaft; der steuerliche Einheitswert der landwirtschaftlichen Flächen dieser Liegenschaft beträgt (bzw. betrug zum Zeitpunkt der Klagseinbringung) S 7.000,-. Der Kläger begehrte mit einer am 19. Jänner 2001 beim Landesgericht Innsb... mehr lesen...
Index: 22 Zivilprozeß, außerstreitiges Verfahren22/01 Jurisdiktionsnorm
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art89 Abs2B-VG Art94B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienGGG 1984JN §60 Abs2VfGG §15 Abs1 und Abs2VfGG §62 Abs1 zweiter Satz
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der Regelung des Streitwertes von
unbeweglichen Sachen durch Anknüpfen an den Steuerschätzwert für die
Gebührenbeme... mehr lesen...