Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Die beschwerdeführende Gesellschaft brachte am 12.12.2011 beim Handelsgericht XXXX eine Klage gegen zwei Gesellschaften ein und bezifferte den Streitwert mit 100.000 Euro. Sie führte aus, sie habe der erstbeklagten Partei am 24.1.2006 einen Einmalbarkredit von ursprünglich 320.000 Euro gewährt. Die erstbeklagte Partei sei Eigentümerin von XXXX Anteilen an einer näher bezeichneten Liegenschaft. Zur Sicherstellung des Kredites habe sie mit... mehr lesen...