Entscheidungsgründe: Der ehemalige Erstkläger (in der Folge immer: Kläger) und sein Sohn, der ehemalige Zweitkläger, schlossen mit dem zuletzt als „S***** HandelsgmbH" bezeichneten Unternehmen (in der Folge: GmbH) 2001 einen Leasingvertrag („Kaufmietvertrag") über einen Mercedes, der im Februar 2002 ausgeliefert wurde. Neben einer Anzahlung leisteten der Kläger und sein Sohn monatlich 653 EUR. Darin waren auch die Prämien für Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung enthalten, die d... mehr lesen...