Begründung: Der Kläger begehrt 11.414,78 EUR samt 4 % Zinsen seit 1. 12. 2009 Zug um Zug gegen Übertragung von 1.188,35393 Stück von Aktien einer näher bezeichneten AG. Das Klagebegehren, das der Kläger im Wesentlichen darauf stützt, dass die beklagte Partei ihre Aufklärungs-, Informations-, Nachforschungs- und Wohlverhaltenspflichten im Zusammenhang mit der Anlageberatung des Klägers beim Ankauf von Aktien einer Immobiliengesellschaft gröblich verletzt habe, setzt sich aus dem Ank... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger stützten ihre Klage auf fehlerhafte Anlageberatung. Die Beklagte habe ihre sich aus § 1299 ABGB und §§ 13 ff WAG 1997 ableitbaren Aufklärungs-, Informations-, Nachforschungs- und Wohlverhaltenspflichten im Zusammenhang mit der Anlageberatung der Kläger beim Ankauf von Aktien einer Immobiliengesellschaft gröblich verletzt. An konkretem Schadenersatz begehren die Kläger Naturalrestitution, also die Rückzahlung des seinerzeitigen Ankaufspreises von... mehr lesen...