Begründung: Der Kläger begehrte - soweit in dritter Instanz noch relevant - vom Beklagten die Räumung seiner Liegenschaft wegen titelloser Benützung; der Beklagte die Wiederherstellung der vereinbarungsgemäßen Strom- und Wasserversorgung. Das Berufungsgericht wies das Räumungsbegehren des Klägers ab, gab dem Wiederherstellungsbegehren des Beklagten hingegen statt und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands jeweils 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige und die Re... mehr lesen...