Entscheidungen zu § 30 Abs. 2 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2008/10/14 8Nc11/08x

Begründung: Das im
Kopf: angeführte Pflegschaftsverfahren betrifft eine Tochter des Leitenden Visitators und Senatspräsidenten des Oberlandesgerichts Linz. Aus Anlass eines Rekurses gegen einen Beschluss des Pflegschaftsgerichts erklärten nicht nur die Mitglieder des nach der Geschäftsverteilung zuständigen Senats, sondern auch alle sonstigen Richterinnen und Richter des Landesgerichts Linz ihre Befangenheit mit der
Begründung: , dass sich das pflegebefohlene Kind nunmehr in der Obsor... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.10.2008

TE OGH 2005/12/21 3Ob297/05f

Begründung: Die angefochtene Entscheidung erging im Ablehnungsverfahren. Das Erstgericht hatte mit dem Beschluss ON 2 auf Grund der Anzeige ihrer „Verhinderung" durch beide Richter eines Bezirksgerichts die Rechtssache diesen abgenommen und „unter Aufrechterhaltung der Zuständigkeit" des Prozessgerichts, der gemäß § 77 Abs 2 RDG mit der Vertretung an erster Stelle betrauten Richterin eines anderen Bezirksgerichts zugewiesen. Den Kläger hatte es mit seinem Ablehnungsantrag auf die... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.12.2005

TE OGH 2005/3/30 7Ob11/05a

Begründung: Der Beklagte lehnte die Prozessrichterin im anhängigen Unterhaltsprozess und den für die Ablehnungssache zuständigen Gerichtsvorsteher des Bezirksgerichts Linz ab (34 Nc 1/04k des Bezirksgerichts Linz). Der Ablehnungswerber ist Senatspräsident des Oberlandesgerichts Linz. Über die Ablehnung hätte das Landesgericht Linz zu entscheiden gehabt. Sämtliche Richter dieses Gerichts erklärten sich jedoch für befangen (30 Nc 2/04w des Landesgerichts Linz). In der Folge erklärten ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.03.2005

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