Norm: JN §29 Abs2JN §110 Abs1 Z2
Rechtssatz: Im Falle eines schlichten Aufenthaltes können pflegschaftsbehördliche Maßnahmen nur für die Dauer des Aufenthaltes getroffen werden oder wirksam sein. Entscheidungstexte 3 Ob 2008/96g Entscheidungstext OGH 13.03.1996 3 Ob 2008/96g Veröff: SZ 69/67 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren verheiratet, ihre Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 27.Juli 1982 aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Nach dem Scheidungsvergleich vom gleichen Tage verpflichtete sich der Antragsgegner ab 1.August 1982 der Antragstellerin einen monatlichen Unterhalt von 4.000 S und den beiden der Ehe entstammenden mj. Kindern einen monatlichen Unterhalt von je 2.000 S zu bezahlen. Innerhalb der Frist des § 95 EheG b... mehr lesen...
Im vorliegenden Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens haben die Parteien dem Außerstreitrichter mit einem beiderseits gefertigten Schreiben vom 22. Mai 1980, das anscheinend von der Antragsgegnerin vorgelegt wurde, eine außergerichtliche Einigung bestimmten Inhalts mitgeteilt und das Gericht ersucht, diesen Vergleich, umgehend gerichtlich festzuhalten und auszufertigen. Mit Schreiben vom 20. Juni 1980 teilte dann der Antragsteller mit, daß die Antragsgegnerin ander... mehr lesen...