Norm
JN §29 Abs2Rechtssatz
Im Falle eines schlichten Aufenthaltes können pflegschaftsbehördliche Maßnahmen nur für die Dauer des Aufenthaltes getroffen werden oder wirksam sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102768Dokumentnummer
JJR_19960313_OGH0002_0030OB02008_96G0000_002