Begründung: Die gefährdete Partei (kurz Antragstellerin genannt) begehrt die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahin, daß der ersten Gegnerin der gefährdeten Partei (Erstantragsgegnerin) verboten werde, über Forderungen zu verfügen, die auf der zu ihren Gunsten von der C***-B*** ausgestellten Bankgarantie über 840.813 DM beruhen, insbesondere diese Forderungen gänzlich oder teilweise einzuziehen bzw. diese Garantie abzuberufen, der zweiten Gegnerin der gefährdeten Partei (ku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schuldete dem Beklagten aus dem Wechselzahlungsauftrag 3 Cg 82/75 des Kreisgerichtes Leoben vom 10. April 1975 DM 15.200 s.A. und aus dem Wechselzahlungsauftrag 4 Cg 160/75 des Kreisgerichtes Leoben vom 9. April 1975 S 94.921 s.A. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 10. August 1983, E 8331/83, wurde dem Beklagten als betreibender Partei gegen den Kläger als Verpflichteten zur Hereinbringung einer mit S 71.925,77 s.A. bezifferten restlichen Forderung au... mehr lesen...