Begründung: Die klagenden Parteien erhoben das im
Spruch: wiedergegebene Klagebegehren; sie brachten dazu im Wesentlichen vor: Sie seien jeweils je zur Hälfte Eigentümer der genannten Liegenschaften, die sich in einer Entfernung von etwa 100 bzw 70 km von dem von der erstbeklagten Partei errichteten und auch von dieser betriebenen Atomkraftwerk T***** (in der Folge kurz AKW) befänden. Die zweitbeklagte Partei habe die Steuerungselektronik des AKW und den nuklearen Brennstoff hiefür... mehr lesen...
Norm: JN §27
Rechtssatz: Sind inländische Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit eines inländischen Gerichts gegeben, dann hat dieses Gericht die Klage unabhängig davon anzunehmen, ob das zu erwirkende Urteil im Inland oder im Ausland tatsächlich vollstreckt werden kann. Entscheidungstexte 1 Ob 221/02k Entscheidungstext OGH 01.08.2003 1 Ob 221/02k ... mehr lesen...
Norm: JN §27
Rechtssatz: Für die Ablehnung eines Notars als Gerichtskommissär gilt die Vorschrift des § 27 JN (gegenteilig: 2 Ob 380/55 = NZ 1955,126 = EvBl 1955/350 S 567). Entscheidungstexte 7 Ob 498/55 Entscheidungstext OGH 30.11.1955 7 Ob 498/55 Veröff: RZ 1956,77 = NZ 1956,110 = JBl 1956,411 5 Ob 52/58 Entscheidungstext O... mehr lesen...