Begründung: Aufgrund von Befangenheitsanzeigen mehrerer Richter wies das Erstgericht die Rechtssache 1 Cg 49/10v des Landesgerichts Ried im Innkreis (betreffend die vom Kläger gegen den Beklagten erhobene, auf Schadenersatz wegen unzureichender anwaltlicher Vertretung gerichtete Klage) mit Beschluss vom 13. 7. 2010, GZ 6 Nc 15/10x-2 einem anderen Richter zur weiteren Erledigung zu. Gegen diese Zuweisung erhob der Kläger mit der
Begründung: Rekurs, dass auch dieser Richter befangen se... mehr lesen...