Entscheidungen zu § 110 JN

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2005/10/13 2004/18/0221

I. 1. Mit Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 22. Juni 2004 wurde gemäß § 38 iVm §§ 9 und 11 AVG das bei ihm anhängige Verfahren über die Berufung des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen von Serbien und Montenegro, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (im Folgenden: BH) vom 19. Februar 2003 bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Vorfrage der Prozessfähigkeit (Handlungsfähigkeit) des Beschwerdeführers im Verwa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.10.2005

RS Vwgh 2005/10/13 2004/18/0221

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/09 Internationales Privatrecht22/01 Jurisdiktionsnorm22/03 Außerstreitverfahren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AußStrG;AVG §11;AVG §38;IPRG;JN §109;JN §110;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: § 110 JN regelt die inländische Gerichtsbarkeit für die in § 109 JN angeführten (außerstreitigen) Angelegenheiten. Ist diese gegeben, so entscheidet das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.2005

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