Entscheidungen zu § 109 Abs. 6 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2006/5/2 4Nc15/06b

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Musger in der Pflegschaftssache der mj. Rory James M*****, und Nikolaus M*****, beide vertreten durch die Mutter Linda Beverley M***** und zuletzt wohnhaft in *****, AZ P 42/98h des Bezirksgerichts Jennersdorf, infolge Vorlage zur Genehmigung der Übertragung gemäß... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.05.2006

TE OGH 1952/5/7 1Nd163/52

Die Kuratelsache ist am 6. April 1951 beim Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz angefallen. Der eheliche Vater hatte damals noch seinen Wohnsitz in Graz, X.straße 14. Das Bezirksgericht Graz genehmigte damals den Scheidungsvergleich der Eltern hinsichtlich des Minderjährigen. Nunmehr hat sich das Bezirksgericht Graz zur Erledigung weiterer Anträge für unzuständig erklärt, weil der Vater seinen Wohnsitz nach Wien verlegt hat. Aber auch das Bezirksgericht Innere Stadt - Wien hält s... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.05.1952

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