Entscheidungsgründe: I. 1. a) Das Amt der Tir. Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz hat am 1. Juni 1977 den auf §38, §41 sowie §§7, 18, 19 und 22 des Tir. Wald- und Weideservitutengesetzes, LGuVBl. für Tir. 21/1952 (WWSAG), iVm. §17 des Forstgesetzes 1975, BGBl. 440, und §2 des Güter- und Seilwege-Landesgesetzes 1970, LGBl. für Tir. 40, gestützten "Servitutenablösungsplan für die Rotwandalpe" erlassen. Dieser erwuchs in Rechtskraft. Mit diesem Servitutenablösungsplan ... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6610 Wald- und Weideservituten
Norm: B-VG Art12B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabAgrBehGFlVfGG 1951JNTir Wald- und WeideservitutenG §1 Abs1Tir Wald- und WeideservitutenG §38
Rechtssatz: Tir. Wald- und Weideservitutengesetz; Zurückweisung eines Antrags auf Feststellung bestimmter Nutzungsrechte mangels Zuständigkeit der Agrarbehörden; kein Entzug des gesetzlichen Richte... mehr lesen...
Begründung: I.1. Beim Bezirksgericht Bad Ischl wurde zu C 943/77 eine Klage eingebracht, mit der die klagende Partei, ein Kreditvermittler mit dem Sitz in der Stadt S., von der beklagten Partei, einem Arbeitnehmer mit dem Wohnsitz in F., Steiermark, die Bezahlung einer restlichen Provision aus einer Kreditvermittlung begehrt. Die klagende Partei stützt die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auf eine der Klage beigelegte Gerichtsstandsvereinbarung. Aus Anlaß dieses Z... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätJN §104Verordnung des Bundesministers für Handel. Gewerbe und Industrie vom 16.05.77, BGBl 304/1977, über Ausübungsregeln für das Gewerbe der Personalkreditvermittlung §5 Abs1 Z6
Rechtssatz: Art139 B-VG; Antrag des BG Bad Ischl auf Aufhebung der Z6 im §5 Abs1 der Verordnung des BMGHI vom 16. Mai 1977, BGBl. 304/1977, über Ausübungsregeln... mehr lesen...