Norm: JN §10 Abs2ZPO §477 Abs1 Z2 D2aZPO §486
Rechtssatz: Die Übernahme der Funktion des Berichterstatters durch den Vorsitzenden verstößt zwar gegen § 10 Abs 2 JN in Verbindung mit jenen Vorschriften, die die Bestellung eines Berichterstatters durch den Vorsitzenden anordnen bzw doch voraussetzen, begründet aber keinen Verstoß gegen Besetzungsvorschriften und damit eine Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 2 ZPO. Entscheidungstex... mehr lesen...