Mit dem angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 08.09.2008, Zl 3.1-370/L, wurde gemäß § 7 Strahlenschutzgesetz iVm § 94 Abs 1 Z 5 und Abs 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz dem Gemeindeverband Bezirkskrankenhaus Kufstein die Erteilung der Betriebsbewilligung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung für Knochendichtemessungen, Typ EXPLORER QDR, im Bezirkskrankenhaus Kufstein unter einer Reihe von Auflagen gewährt. Auflage 13. hat folgenden Wortlaut: ?Der Strahlenanwe... mehr lesen...