Gründe: Rechtliche Beurteilung Im oben angeführten Strafverfahren wurde der am 21.November 1967 geborene Kurt I***, damals noch Jugendlicher (§ 1 Z 2 JGG), mit (in Rechtskraft erwachsenem) Urteil vom 16.Mai 1984 (ON 5) des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs 1 StGB schuldig erkannt; gemäß § 13 (Abs 1) JGG wurde "vom Ausspruch" einer wegen dieser Jugendstraftat (§ 1 Z 3 JGG) über ihn zu verhängenden Strafe "abgesehen" und ihm eine Probezeit von drei Jahren... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §45 Abs1
Rechtssatz: Nach dem § 45 Abs 1 JGG steht nur dem Staatsanwalt gegen den Ausspruch, daß einem jugendlichen Rechtsbrecher eine Ermahnung erteilt wird, die an die Stelle der Verurteilung zu einer Strafe tritt, die Berufung zu. Weder diese Bestimmung des JGG noch § 283 StPO sieht eine derartige Berufungsmöglichkeit für einen Angeklagten vor. Entscheidungstexte 10 Os 95... mehr lesen...