Norm: JGG 1988 §32 Abs3
Rechtssatz: § 32 Abs 3 JGG erklärt nur den Protokollvermerk (§ 458 Abs 2 StPO) nicht aber die gekürzte Urteilsausfertigung (§ 458 Abs 3 StPO) bei einem Schuldspruch gemäß § 13 JGG für unzulässig. Entscheidungstexte 13 Os 84/95 Entscheidungstext OGH 12.07.1995 13 Os 84/95 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §32 Abs3StPO §281 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der - Nichtigkeit nach § 218 Abs 1 Z 1 StPO begründende - Umstand, daß entgegen der zwingenden Anordnung des § 32 Abs 3 JGG kein Schöffe des Geschlechtes des (der) Angeklagten mitwirkt, ist bereits zu Beginn der Hauptverhandlung offenkundig und daher sogleich geltendzumachen; er kann somit nicht (erst) nachträglich in der Nichtigkeitsbeschwerde zum Tragen zu bringen versucht werden. ... mehr lesen...