Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 4.Februar 1992 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Lachner, Hon.Prof. Dr. Brustbauer, Dr. Massauer und Dr. Markel als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Prokisch als Schriftführer in der Strafsache gegen Heinrich P***** wegen des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung über die ... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §32 Abs2StPO §460 B
Rechtssatz: Die Erlassung einer Strafverfügung ist nur bei jugendlichen Beschuldigten ausdrücklich unzulässig (§ 32 Abs 4 JGG 1988), somit gegen erwachsene Beschuldigte auch wegen einer Jugendstraftat zulässig. Entscheidungstexte 13 Os 81/90 Entscheidungstext OGH 19.07.1990 13 Os 81/90 14 Os 12/92... mehr lesen...