Norm: StGB §46 Abs2 JGG §17 JGG §19 Abs2 StVG §133a Abs2 StGB § 46 heute StGB § 46 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015 StGB § 46 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2009 StGB § 4... mehr lesen...
Norm: StGB §46 Abs1JGG §17JGG §19 Abs2
Rechtssatz: Werden die wegen einer Erwachsenenstraftat verhängte zweimonatige Freiheitsstrafe und die wegen der Straftat eines jungen Erwachsenen verhängte sechswöchige Freiheitsstrafe hintereinander verbüßt, kann eine bedingte Entlassung frühestens nach zwei Monaten erfolgen. Entscheidungstexte 9 Bs 356/17x Entscheidungstext OLG Graz 23.10.2017 ... mehr lesen...