Norm: ABGB §880a AABGB §914 IIIfBörseG §39EVHGB Art6 Nr13HGB §99
Rechtssatz: Die Vereinbarung aller Mitglieder zweier Berufsgruppen (hier: sieben Börsesensale mit elf Freien Maklern), wechselseitig auf einen Teil der Courtage zu verzichten, ist für neu hinzugekommene Berufsmitglieder, erfolgte nicht ein wirksamer Vertragsbeitritt, nicht bindend. Entscheidungstexte 3 Ob 566/95 Entsch... mehr lesen...