Norm
ABGB §880a ARechtssatz
Die Vereinbarung aller Mitglieder zweier Berufsgruppen (hier: sieben Börsesensale mit elf Freien Maklern), wechselseitig auf einen Teil der Courtage zu verzichten, ist für neu hinzugekommene Berufsmitglieder, erfolgte nicht ein wirksamer Vertragsbeitritt, nicht bindend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0084881Dokumentnummer
JJR_19950831_OGH0002_0030OB00566_9500000_004