Entscheidungen zu § 7 Abs. 2 UIG

Unabhängige Verwaltungssenate

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RS UVS Kärnten 1995/06/29 KUVS-K2-653-654/2/95

Rechtssatz: Erachtet sich der Berufungswerber in seinem Recht auf richtige und vollständige Umweltinformation verletzt, so kann er nicht gleichzeitig als Beschwerdewerber - da nicht betroffen - nach § 8 Abs 5 Umweltinformationsgesetz auftreten, da die bloße Mitteilung an eine/n Informationswerber/in gemäß § 7 Abs 2 UIG als faktisches Amtshandeln beim Unabhängigen Verwaltungssenat eingklagbar ist, sofern die Mitteilung in Geheimhaltungsrechte des/der Betroffenen eingreift (Zurückweisung). ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.06.1995

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