Mit Eingabe vom 24.11.1997 hat Frau Lydia Sch im Sinne des § 73 Abs 2 AVG einen Antrag auf Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidungspflicht nach dem Umweltinformationsgesetz gestellt, da die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg ihren Anträgen vom 5.5.1997 und 14.5.1997 nicht innerhalb von sechs Monaten entsprochen habe. Über Ersuchen der erkennenden Behörde hat die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg am 3.12.1997 einen Bericht über den Aktenvorgang einschließlich aller, für die B... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Gemeinde trifft keine Entscheidungspflicht im Sinne des § 8 Umweltinformationsgesetz (UIG), wenn sie lediglich als Konsenswerberin (Konsensinhaberin) für die kommunale Abwasseranlage auftritt. Damit fehlt es nämlich sowohl an einer bundesgesetzlichen Übertragung von Aufgaben im Umweltschutzbereich an sie als Verwaltungsbehörde (§ 3 Abs 1 Z 1 UIG), als auch an einer Organstellung nach § 3 Abs 1 Z 2 leg. cit. Daher waren der an die Gemeinde gerichtete Antrag auf bescheidmäßig... mehr lesen...