Norm: AußStrG 2005 §97 Abs2 Z1EheG §46IPRG §6IPRG §18 Abs1 Z1IPRG §20
Rechtssatz: Wenn nach § 18 Abs 1 Z 1 iVm § 20 Abs 1 IPRG österreichisches Sachrecht anzuwenden ist, kann eine Ehe nur durch Entscheidung eines Gerichtes geschieden werden, sodass ausländische Privatscheidungen nicht wirksam sind. Anderes würde nur dann gelten, wenn nach dem von § 20 IPRG berufenen Recht eine derartige Privatscheidung vorgesehen ist und diese überdies nicht de... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §97 Abs2 Z2
Rechtssatz: Verletzung des rechtlichen Gehörs einer Partei iSd § 97 Abs 2 AußStrG 2005 bei Bestellung eines Kurators ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Entscheidungstexte 7 Ob 61/05d Entscheidungstext OGH 11.07.2005 7 Ob 61/05d Beisatz: Die telefonische Verständigung des Wiederaufnahmsklägers von einem Wiederaufnahmeverfahren in Serbien... mehr lesen...