RS OGH 2005/7/11 7Ob61/05d, 10Ob91/08t, 3Ob121/13k, 1Ob21/17w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.07.2005
beobachten
merken

Norm

AußStrG 2005 §97 Abs2 Z2

Rechtssatz

Verletzung des rechtlichen Gehörs einer Partei iSd § 97 Abs 2 AußStrG 2005 bei Bestellung eines Kurators ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 61/05d
    Entscheidungstext OGH 11.07.2005 7 Ob 61/05d
    Beisatz: Die telefonische Verständigung des Wiederaufnahmsklägers von einem Wiederaufnahmeverfahren in Serbien durch den dort zuständigen Richter genügt nicht für die Kenntnis des Wiederaufnahmsklägers. Vielmehr ist die Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftsatzes erforderlich. (T1)
  • 10 Ob 91/08t
    Entscheidungstext OGH 21.04.2009 10 Ob 91/08t
    Auch; Beisatz: Hier: Nichtigkeit des Verfahrens über die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen, weil ohne entsprechende Voraussetzungen für eine Partei ein Kurator bestellt wurde. (T2); Veröff: SZ 2009/49
  • 3 Ob 121/13k
    Entscheidungstext OGH 21.05.2014 3 Ob 121/13k
    Auch; Beisatz: Das bloße Wissen von einem Verfahren ersetzt die Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftsatzes nicht (so schon 7 Ob 61/05d). (T3)
  • 1 Ob 21/17w
    Entscheidungstext OGH 26.04.2017 1 Ob 21/17w
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Zustellmangel im ukrainischen Scheidungsverfahren. (T4)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120123

Im RIS seit

10.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

19.06.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten