Mit Schriftsatz ihres Rechtvertreters vom 13. April 2013 stellten die Beschwerdeführer, niederländische Staatsbürger, bei der nach ihrem Wohnsitz zuständigen Bezirkshauptmannschaft K (BH) die Anträge, "die grundsätzliche Eignung der Antragsteller zur gemeinsamen Adoption eines Kindes zu prüfen" und "die Antragsteller in die Vormerkliste (Bewerberliste, Warteliste) für Paaradoptionen (sowohl für Inlands- als auch für Auslandsadoptionen) aufzunehmen", wobei über diese Anträge bescheidmä... mehr lesen...