Norm: ZPO §54 Abs1aAußStrG §78 Abs4MRG §37 Abs3 Z17
Rechtssatz: § 54 Abs 1a ZPO gilt nicht im außerstreitigen Verfahren nach dem MRG. Entscheidungstexte 40 R 259/09y Entscheidungstext LG für ZRS Wien 04.03.2009 40 R 259/09y Schlagworte Einwendungen gegen die verzeichneten Kosten; Austausch der Kostennoten European Case L... mehr lesen...