Norm: AußStrG 2005 §6 Abs1AußStrG 2005 §6 Abs2AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG 2005 §54
Rechtssatz: Die Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zur Nachholung der Anwaltsfertigung ist entbehrlich, wenn ein absolut unzulässiges Rechtsmittel vorliegt, könnte doch dieses durch eine fachkundige Vertretung der Partei nicht zulässig werden. Entscheidungstexte 1 Ob 96/05g Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...