Norm: AußStrG 2005 §78AußStrG 2005 §185AnerbenG §3AnerbenG §10
Rechtssatz: Verfahren nach dem Anerbengesetz sind Teil des Verlassenschaftsverfahrens, wobei nach § 185 AußStrG BGBl I 2003/111 in Verlassenschaftsverfahren außer im Verfahren über das Erbrecht kein Ersatz von Vertretungskosten stattfindet; diese Bestimmung geht § 78 AußStrG vor. Entscheidungstexte 6 Ob 212/07f Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: AußStrG §185AußStrG 2005 §112AußStrG 2005 §113EO §79EO §80EO §81
Rechtssatz: Die sonst erforderliche Gegenseitigkeit (§ 79 EO, der Akten und Urkunden erfasst) ist für die Anerkennung von Entscheidungen, die den Personenstand betreffen, nicht notwendig. Waren beide Prozessparteien ausschließlich Angehörige des Entscheidungsstaates, sind lediglich die positiven Anerkennungsvoraussetzungen des § 80 EO und das Fehlen von Versagungsgründen des... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BABGB §177 BAußStrG §2 F1AußStrG §16 BII2gAußStrG §185
Rechtssatz: Ist vom Sachverständigen zu beurteilen, ob die Unterbringung eines Kindes bei der Mutter oder beim Vater eher dessen Wohl entspricht, ist es mehr als unangebracht, die Befragung des Kindes in Gegenwart des einen und in Abwesenheit des anderen Elternteiles durchzuführen. Entscheidungstexte 1 Ob 629/87 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BAußStrG §2 F1AußStrG §9 A2fAußStrG §9 B1AußStrG §14 A4AußStrG §16 BII2gAußStrG §185MRK Art6 V1
Rechtssatz: Die Unterlassung der Anhörung der Mutter und ihrer Vernehmung zu sie treffenden Beschuldigungen durch nicht einmal vom Gericht vernommene Zeugen in einem ihre Rechte so sehr berührenden Verfahren wie dem über die Entziehung der ihr übertragenen elterlichen Rechte und Pflichten nach § 176 Abs 1 ABGB stellt eine so schwere V... mehr lesen...