Kurt E ist am 10. 8. 1983 gestorben. Mit seinem Testament vom 12. 3. 1974 hatte er seine Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt und seine beiden ehelichen Kinder Gabriele und Eva auf den gesetzlichen Pflichtteil gesetzt. Die Witwe gab zunächst auf Grund des genannten Testamentes zum gesamten Nachlaß die Erbserklärung mit Vorbehalt der Rechtswohltat des Inventars ab, änderte aber in der Folge ihre Erbserklärung in eine unbedingte und erstattete ein eidesstättiges Vermögensbekenntnis. In di... mehr lesen...