Norm: ABGB §266ABGB §267ABGB §282AußStrG 2005 §137 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 266, 267 ABGB über die Entschädigung, das Entgelt und den Aufwandsersatz des Sachwalters bilden keine Grundlage für die Abgeltung von überdurchschnittlichen Betreuuungs- und Pflegeleistungen des Sachwalters. Hiefür kann der Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Sachwalter und der betroffenen Person, diese vertreten durch einen Kolli... mehr lesen...