Norm
ABGB §266Rechtssatz
Die Bestimmungen der §§ 266, 267 ABGB über die Entschädigung, das Entgelt und den Aufwandsersatz des Sachwalters bilden keine Grundlage für die Abgeltung von überdurchschnittlichen Betreuuungs- und Pflegeleistungen des Sachwalters. Hiefür kann der Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Sachwalter und der betroffenen Person, diese vertreten durch einen Kollisionskurator, eine rechtlich zulässige und dem Wohl der betroffenen Person dienliche Alternative darstellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2005:RFE0000143Dokumentnummer
JJR_20051004_LG00929_00300R00258_05X0000_001