Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In der Sachwalterschaftssache AZXXXX des Bezirksgerichts XXXX(im Folgenden: BG) verstarb die Betroffene am 17.01.2016. 2. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 25.01.2017 (ON 74) bestätigte das Landesgericht FÜR ZIVILRECHTSSACHEN WIEN (im Folgenden: LG) als Rekursgericht die Schlussrechnung der Sachwalterin nach dem Ableben der Betroffenen und bestimmte die Entschädigung der Sachwalterin für ihre Tätigkeit im Berichtszeitraum mit einem Gesa... mehr lesen...