Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdevertreter wurde 1995 vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien zum Abwesenheitskurator für die Beschwerdeführerin, XXXX , XXXX und XXXX , die über ein gemeinsames Wertpapierdepot verfügen, bestellt (Zl. 3 P 1459/95x). 2. In der Folge übermittelte der Beschwerdevertreter dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien u.a. für die Jahre 2013 bis 2017 Pflegschaftsrechnungen, die sodann vom Gericht jeweils genehmigend zur Kenntnis genommen wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdevertreter wurde 1995 vom Bezirksgericht XXXX zum Abwesenheitskurator für die Beschwerdeführer bestellt (Zl. XXXX ). 2. In der Folge übermittelte der Beschwerdevertreter dem Bezirksgericht XXXX u.a. für die Jahre 2013 bis 2017 Pflegschaftsrechnungen, die sodann vom Gericht jeweils genehmigend zur Kenntnis genommen wurden (vgl. Beschlüsse ON 410, 415, 419, 422 und 428). Dabei wurde die Entschädigung des Abwesenheitskurators für... mehr lesen...