Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/03 Außerstreitverfahren27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: ABGB §797;ABGB §819;AußStrG §111 Abs1;GEG §1 Z6 litb;GEG §1 Z6 litc;GEG §2;
Rechtssatz: Die Kosten für die Errichtung der Inventur (um solche Kosten handelt es sich bei den hier gegenständlichen Sachverständigengebühren) hat in der Regel die Verlassenschaftsmasse zu tragen (Hinweis E 18.11.1985, 85/15... mehr lesen...