Norm: AußStrG 2005 §109
Rechtssatz: Mit der Protokollierung einer Vereinbarung wird noch nicht über die gerichtliche Genehmigung entschieden. Hiezu bedarf es vielmehr eines eigenen (anfechtbaren) Beschlusses. Entscheidungstexte 2 Ob 133/07h Entscheidungstext OGH 12.07.2007 2 Ob 133/07h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: AußStrG §94AußStrG §109AußStrG §113
Rechtssatz: Das gemäß § 94 AußStrG ersuchte Gericht hat die Amtshandlungen im Sinne der §§ 109 und 113 AußStrG vorzunehmen und zwar mit der Abweichung, daß es das Inventar nicht selbst aufzubewahren, sonder dem ersuchenden Gericht zu übersenden hat. Es hat daher das ersuchte Gericht nach vorgenommener Prüfung zu entscheiden, ob es das Inventar zu Gericht annimmt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §109
Rechtssatz: Selbst wenn das Inventar rechtskräftig angenommen ist, kann es richtiggestellt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 563/78 Entscheidungstext OGH 18.04.1978 5 Ob 563/78 SZ 51/51 1 Ob 656/81 Entscheidungstext OGH 16.12.1981 1 Ob 656/81 Vgl; Beisatz: Die rechtskräftige Entscheidung über das Inventar istaber... mehr lesen...
Norm: AußStrG §109
Rechtssatz: Die Unterfertigung des Protokolls über die Inventarerrichtung hat nicht die Wirkung eines Anerkenntnisses der darin enthaltenen Bewertungen. Entscheidungstexte 5 Ob 563/78 Entscheidungstext OGH 18.04.1978 5 Ob 563/78 SZ 51/51 2 Ob 226/09p Entscheidungstext OGH 07.10.2010 2 Ob 226/09p Beisatz: Auch e... mehr lesen...
Norm: ABGB §784AußStrG §92AußStrG §109
Rechtssatz: Die Inventarerrichtung besteht aus der amtswegigen Ermittlung und Schätzung des Nachlasses durch das Abhandlungsgericht und erfordert eine Mitwirkung des Erben. Entscheidungstexte 7 Ob 516/77 Entscheidungstext OGH 17.03.1977 7 Ob 516/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92AußStrG §109AußStrG §174 A
Rechtssatz: Solange die Errichtung des Inventars nicht beendet ist, hat der Erbe noch nicht alle ihm obliegenden Verbindlichkeiten im Sinne des § 174 AußStrG erfüllt. Entscheidungstexte 7 Ob 516/77 Entscheidungstext OGH 17.03.1977 7 Ob 516/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...